
Spar-Ratgeber
Stand März 2026
Zahlreiche Förderprogramme unterstützen energetische Sanierungen. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Programme für Deutschland, Bayern und Tirol (Österreich).
⚠️ Haftungsausschluss: Die hier aufgeführten Förderinformationen entsprechen dem Stand März 2026 und dienen der allgemeinen Orientierung. Förderbedingungen können sich jederzeit ändern. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben. Bitte prüfen Sie die aktuellen Konditionen auf den offiziellen Webseiten der Förderstellen. Wir empfehlen die Hinzuziehung eines zertifizierten Energieberaters vor Antragstellung.
Das zentrale KfW-Programm für umfassende energetische Sanierungen. Wenn Ihr Haus nach der Sanierung einen KfW-Effizienzhaus-Standard erreicht:
| Kriterium | Details |
|---|---|
| Förderart | Zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss |
| Kredithöhe | Bis zu 150.000 € pro Wohneinheit |
| Tilgungszuschuss | Bis zu 45 % des Kreditbetrags (je nach Effizienzhaus-Stufe) |
| Voraussetzung | Zertifizierter Energieeffizienz-Experte erforderlich |
| Wichtig | Antrag vor Beginn der Sanierungsarbeiten stellen! |
Zusätzlich: Ergänzungskredit (Programm 358/359) für Einzelmaßnahmen möglich, wenn bereits ein BAFA-Zuschuss bewilligt wurde.
Das BAFA fördert einzelne energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle – z.B. Dachdämmung – auch ohne Komplettsanierung:
| Kriterium | Details |
|---|---|
| Grundförderung | 15 % der förderfähigen Kosten |
| iSFP-Bonus | +5 % = insgesamt 20 % mit individuellem Sanierungsfahrplan |
| Förderfähige Kosten | Bis 30.000 € pro Wohneinheit (mit iSFP: bis 60.000 €) |
| Max. Zuschuss | Bis 12.000 € pro Wohneinheit |
| Technische Anforderung | U-Wert ≤ 0,14 W/(m²·K) bei Dachdämmung |
| Wichtig | Antrag vor Auftragsvergabe beim BAFA stellen! |
Alternative zur BAFA-Förderung für selbstnutzende Eigentümer – direkte Steuererstattung ohne Antragsverfahren:
| Kriterium | Details |
|---|---|
| Erstattung | 20 % der Sanierungskosten (über 3 Jahre verteilt) |
| Maximalbetrag | Bis 40.000 € Steuerminderung pro Objekt |
| Voraussetzung | Objekt muss mind. 10 Jahre alt sein, Selbstnutzung |
| Vorteil | Kein Antrag vorab nötig – Nachweis über Steuererklärung |
| Achtung | Nicht mit BAFA/KfW kombinierbar! |
Zusätzlich: § 35a EStG – Handwerkerleistungen: 20 % der Arbeitskosten (max. 1.200 €/Jahr) bei nicht-energetischen Maßnahmen absetzbar.
Das Land Tirol bietet eigenständige Landesförderungen für Sanierungen, unabhängig von der Bundesförderung:
| Kriterium | Details |
|---|---|
| Dachsanierung (ohne Dämmung) | Einmalzuschuss ca. 15 % der förderbaren Kosten |
| Dachsanierung (mit Dämmung) | Höherer Zuschuss bei U-Wert ≤ 0,15 W/m²K |
| Gebäudealter | Mindestens 20 Jahre (ohne Dämmung) / 10 Jahre (mit Dämmung) |
| Förderarten | Einmalzuschuss oder Annuitätenzuschuss (Kreditförderung) |
⚠️ Bundes-Sanierungsbonus gestoppt
Der österreichische Sanierungsbonus des Bundes (für thermische Sanierungen) wurde am 2. Februar 2026 eingestellt. Neue Anträge sind derzeit nicht möglich. Die Tiroler Landesförderung ist davon nicht betroffen.
Informationen: tirol.gv.at/wohnbau | Tel: +43 512 508 2732
Förder-Beratung
Sie müssen die Förderprogramme nicht allein durchackern. Wir beraten Sie, welche Förderung zu Ihrem Projekt passt, und unterstützen bei der Antragstellung.
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